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Faltbootverleih

 

FALTKAJAK VUOKSA 3 Verleih 550,- CZK pro Tag.

ERHOLUNG TRIMARAN VUOKSA 3 Verleih 750,- CZK pro Tag.

EXPEDITIONS TRIMARAN VUOKSA 3 Verleih 900,- CZK pro Tag.

EXPEDITIONS TRIMARAN LADOGA 2 Verleih 1500,- CZK pro Tag.

 

Verleih mehr als 3 Tage Preisnachlass in Höhe von 10%.

Verleih mehr als 7 Tage Preisnachlass in Höhe von 15%.

Verleih mehr als 14 Tage Preisnachlass in Höhe von 25%.

 

Verleih und Preis von Zubehör siehe Tabelle:

 

Titel Kaufpreis in CZK Preis pro Kopf und Tag in CZK
Vuoksa 3 42 000 550
Besegelung duch eine Hauptsegel 3,5 m2 mit Auslegern 22 950 200
Fock+Wanten+Der zweite Seitenschwert 13 650 150
Systemsteuerung 6 250 50
Schürze 1 100 40
Luckendeckel 600 40
Kunststoff-Paddel 600 50
Weste 900 50
Polster 120 50
 

Instruktor: 400,- Kè/ 1 Stunde, 3.000,- CZK / 1 Tag

Transport: 1 bis 5 Boote 12,- CZK / km

Discount: Stammkunden (schon beim zweiten Ausleih) 10% Rabatt

             Von uns organisierte Farten sind incl. Instruktor und Transport

Storno:

Bei einer Stornierung 15 Tage oder mehr vor der Veranstaltung erstatten wir 90% des Preises.

Bei Stornierung 10-14 Tage vor der Veranstaltung erstatten wir 60% des Preises.

Bei Stornierung von 9 oder weniger Tage vor der Veranstaltung erstatten wir 0% des Preises.

Diese Stornobedingungen sind gültig, solange nichts anderes vereinbart ist.

Versicherung gegen Schäden an der gemieteten Material während Ihrer Fart:

Versicherung gegen Schäden: 10% des Gesamtpreises pro Fahrt

Material - Selbstbeteiligung bei Beschädigung:

Vuoksa 3: 2 000 Kè

Besegelung duch eine Hauptsegel 3,5 m2 mit Auslegern: 500 Kè

Fock+Wanten+Der zweite Seitenschwert: 500 Kè

Systemsteuerung: 0 Kè

Schürze: 0 Kè

Luckendeckel: 0 Kè

Kunststoff-Paddel: 0 Kè

Weste: 0 Kè

Polster: 0 Kè

Dieses betrifft nicht Gewaltschäden und Schäden die durch Feuer verursacht werden.

Die Versicherung bezieht sich auf Reisen in der Tschechischen Republik.

Bedingungen des Mietvertrags Ausrüstung:

1) Mieter müssen die Geräte nur für den Zweck, für den sie gerichtet ist und in der üblichen Weise zu verwenden. Der Mieter ist verpflichtet, Ausrüstung pfleglich zu behandeln, um so Schäden an der Ausrüstung und übermäßigen Verschleiß zu vermeiden. Ausstattung im Rahmen des Auftrags ist zum Wandern und Wasser muss vor Schäden durch Hitze (zB Feuer) geschützt werden.  

2) Das Gerät darf nur Mieter und Personen durch den Leasingnehmer ausgewiesen werden. In einer Anlage der Person, auf die der Mieter Ausrüstung der Verantwortung der Mieter selbst anvertraut.  

3) Recht zur Nutzung der Software läuft am Ende des Zeitraums, für die der Vertrag ausgehandelt wurde. Nach Ablauf der Mieter die Nutzung der Geräte müssen an den Ort, wo die Geräte oder stattgefunden hat, die bei der Bestellung vereinbart wurde zurückgegeben werden.  

4) Etwaige Mängel oder Schäden an Geräten durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung oder aus anderen Gründen verursacht werden oder durch den Mieter (auch wenn der Täter nicht bekannt ist) verursacht, in voller Höhe an den Mieter.  

5) Der Mieter ist verpflichtet, Darlehensfazilitäten vor Diebstahl zu sichern. Im Falle eines Diebstahls der Geräte, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Veranstaltung und die Polizei ein Protokoll an den Vermieter vorlegen gestohlen gemeldet.  

6) Bei Ausfall von Geräten aus irgendeinem Grund Gegenzug übernimmt der Mieter zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, die Menge in den Bedingungen des Mietvertrages Ausrüstung, den Anschaffungswert des Passwortes zu entrichten.  

7) Im Fall der Verletzung der Bedingungen des Mietvertrages Ausrüstung von dem Mieter, der Vermieter hat das Recht, einseitig den Vertrag kündigen, an dem Tag finden sie die Verletzung. Der Mieter ist in diesem Fall erforderlich, den Vermieter auf Verlangen unverzüglich an alle geliehenen Ausrüstung zurück und zahlen alle damit verbundenen Kosten.  

8) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zeitpunkt und Ort der Erholung Ausrüstung entsprechen, hat der Mieter zahlen Vermieter die Kosten der Rücksendung der Geräte an den vereinbarten Ort. Denn nicht zum Gerät unter den Bedingungen des Vertrages zwischen den Parteien ausgehandelt einer Geldstrafe gleich zweimal den täglichen Mietpreis für jeden Kalendertag der Verspätung bis zu seiner Rückkehr.  

9) Zahlung der Miete, wenn nicht im Voraus bezahlt, wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrags Ausrüstung durchgeführt.  

10) Der Mieter ist verpflichtet vertraut zu werden und die Einhaltung der Orden des Navigations-und Sicherheitsvorschriften mit der Bewegung der Bootsfahrer, die für die Strecke von River-Rafting und anderen Orten verbunden sind.  

11) Schiffe sind für ruhige Seen und großen Flüssen entwickelt. Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch den Betrieb des Schiffes verursacht.  

12) Mieter bei der Unterzeichnung nimmt eine Kopie des Mietvertrags Ausrüstung.  

© 2009, ABAMI